Fachbereich Atemschutz

Ausbilderteam 2013

Der Fachbereich Atemschutz ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung aller Atemschutzgeräteträger im Landkreis Amberg-Sulzbach. Die Grundlehrgänge finden immer in der Atemschutzübungsanlage bei der Feuerwehr der Stadt Amberg statt. Die vorgeschriebenen jährlichen Wiederholungsübungen finden in den anerkannten Atemschutzübungsanlagen bei der Feuer-wehr der Stadt Amberg und bei der Feuerwehr Rosenberg statt. Zuständig für diesen Fachbereich ist der Fachkreisbrand-meister Rudi Kummert. Er wird durch ein einsprechendes Ausbilderteam unterstützt.

Ausbildungsplan für Atemschutzgeräteträger

Montag, 1. Abend

a.) Begrüßung
b.) Bedeutung des Atemschutzes
      - Atmung
      - Sauerstoffmangel, Atemgifte und sonstige Schadstoffe
c.) Anforderung an Atemschutz und Verantwortlichkeit

Dienstag, 2. Abend

a.) Einteilung der Geräte
b.) Einsatzrichtlinien

Mittwoch, 3. Abend

a.) Leichter Atemschutz
      - Übung im Auf- und Abnehmen
      - Gasraumprobe
      - Sprech- und Verständigungsübungen
      - Gehstrecke ca. 2 km
      - Gehstrecke unter Belastung
b.) Schwerer Atemschutz
      - Gerät aufnehmen (ohne anschließen des LA)

Donnerstag, 4. Abend

a.) Schwerer Atemschutz
      - Wiederholung
      - Gerät aufnehmen (mit anschließen des LA)
      - Übungsstrecke bei Licht (2 mal)
      - Schlauchturm (1 mal)
      - Flaschenwechsel
b.) Einsatzübung
      - Vornahme eines C-Rohres in das 1.OG

Montag, 5. Abend

a.) schwerer Atemschutz
      - Schlauchtrockenturm
      - Übungsstrecke
      - Vorgehen nach Einsatzgrundsätzen

Dienstag, 6. Abend

a.) Einsatzübung
      - Innenangriff im Keller
      - Personenrettung
b.) schwerer Atemschutz
      - Übungsstrecke
      - Schlauchtrockenturm
      - Flaschenwechsel

Mittwoch, 7. Abend

a.) schriftlicher Test
b.) praktischer Test
      - Leistungsprüfung durch 18000 mkg Arbeit in der Stunde

Donnerstag, 8. Abend

a.) Heiße Übung
b.) Abschlussbesprechung mit Übergabe der Urkunden

Hinweise

Einsatzkräfte, die zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden sollen
      - müssen am ersten Lehrgangstag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
      - körperlich geeignet sein

(Die körperliche Eignung muss nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26-3 „Atemschutzgeräte“ festgestellt sein. Die Bescheinigung ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen.)

      - 1. und 2. Abend ist in zivil,
      - ab den 3. Abend ist die komplette Schutzkleidung

(Schutzanzug, Helm, Sicherheitsstiefel, Schutzhandschuhe, Überjacke und Nomexhaube erforderlich);

      - Atemschutzgerät und Maske sind am 3. Abend mitzubringen.