Fachbereich Atemschutz
Der Fachbereich Atemschutz ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung aller Atemschutzgeräteträger im Landkreis Amberg-Sulzbach. Die Grundlehrgänge finden immer in der Atemschutzübungsanlage bei der Feuerwehr der Stadt Amberg statt. Die vorgeschriebenen jährlichen Wiederholungsübungen finden in den anerkannten Atemschutzübungsanlagen bei der Feuer-wehr der Stadt Amberg und bei der Feuerwehr Rosenberg statt. Zuständig für diesen Fachbereich ist der Fachkreisbrandmeister Peter Meßmann. Er wird durch ein einsprechendes Ausbilderteam unterstützt.
Ausbildungsplan für Atemschutzgeräteträger
Montag, 1. Abend
a.) Begrüßung
b.) Bedeutung des Atemschutzes
- Atmung
- Sauerstoffmangel, Atemgifte und sonstige Schadstoffe
c.) Anforderung an Atemschutz und Verantwortlichkeit
Dienstag, 2. Abend
a.) Einteilung der Geräte
b.) Einsatzrichtlinien
Mittwoch, 3. Abend
a.) Leichter Atemschutz
- Übung im Auf- und Abnehmen
- Gasraumprobe
- Sprech- und Verständigungsübungen
- Gehstrecke ca. 2 km
- Gehstrecke unter Belastung
b.) Schwerer Atemschutz
- Gerät aufnehmen (ohne anschließen des LA)
Donnerstag, 4. Abend
a.) Schwerer Atemschutz
- Wiederholung
- Gerät aufnehmen (mit anschließen des LA)
- Übungsstrecke bei Licht (2 mal)
- Schlauchturm (1 mal)
- Flaschenwechsel
b.) Einsatzübung
- Vornahme eines C-Rohres in das 1.OG
Montag, 5. Abend
a.) schwerer Atemschutz
- Schlauchtrockenturm
- Übungsstrecke
- Vorgehen nach Einsatzgrundsätzen
Dienstag, 6. Abend
a.) Einsatzübung
- Innenangriff im Keller
- Personenrettung
b.) schwerer Atemschutz
- Übungsstrecke
- Schlauchtrockenturm
- Flaschenwechsel
Mittwoch, 7. Abend
a.) schriftlicher Test
b.) praktischer Test
- Leistungsprüfung durch 18000 mkg Arbeit in der Stunde
Donnerstag, 8. Abend
a.) Heiße Übung
b.) Abschlussbesprechung mit Übergabe der Urkunden
Hinweise
Einsatzkräfte, die zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden sollen
- müssen am ersten Lehrgangstag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- körperlich geeignet sein
(Die körperliche Eignung muss nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26-3 „Atemschutzgeräte“ festgestellt sein. Die Bescheinigung ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen.)
- 1. und 2. Abend ist in zivil,
- ab den 3. Abend ist die komplette Schutzkleidung
(Schutzanzug, Helm, Sicherheitsstiefel, Schutzhandschuhe, Überjacke und Nomexhaube erforderlich);
- Atemschutzgerät und Maske sind am 3. Abend mitzubringen.